Bedingungen für den Wettbewerb kreativ mit IbogaKing

§ 1
Begriffsbestimmungen

Großgeschriebene Ausdrücke in diesen Bedingungen sind wie folgt zu verstehen:

  1. „Reglement“ – diese Regeln des Wettbewerbs;
  2. „Wettbewerb“ – dieser Wettbewerb mit dem Titel „Kreativ mit Iboga King“, der vom Veranstalter organisiert wird und dessen Bedingungen in diesen Regeln festgelegt sind;
  3. „Veranstalter“ – GLOBALIKA Ein Betrieb im KRD Repräsentanz/Post: Uhlbergstraße 21, 70794 Filderstadt, Hauptsitz Petersplatz 6 zu Lutherstadt Wittenberg, Königreich Deutschland, Aufsichtsbehörde: Königreich Deutschland, Firmenregister-ID: 712-G-4777-278
  4. der „Online-Shop“ – der Online-Shop des Veranstalters unter www.ibogaking.de;
  5. „Aufgabe“ – die Wettbewerbsaufgabe, die Gegenstand der Bewertung im Rahmen des Wettbewerbs ist und in § 4.1 der Teilnahmebedingungen näher beschrieben wird;
  6. „Teilnehmer“ – eine Person, die sich zur Teilnahme am Wettbewerb anmeldet, indem sie einen Wettbewerbsbeitrag in der in § 4(2) der Regeln angegebenen Weise abgibt;
  7. „Gewinner“ – ein Teilnehmer, der einen Preis für die Erfüllung einer Aufgabe erhalten hat;
  8. „Werk“ – ein Werk im Sinne des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (GBl. 2019, Pos. 1231), das in der im Zusammenhang mit der Aufgabe eingereichten Stellungnahme des Teilnehmers enthalten ist oder diese darstellt;
  9. „Lizenz“ – ein Lizenzvertrag über die Nutzung der Werke durch den Veranstalter, den der Teilnehmer mit dem Veranstalter infolge der Annahme des in § 6.2 genannten Angebots des Teilnehmers durch den Veranstalter abgeschlossen hat;
  10. die „Berechtigten“ – die Rechtsnachfolger des Veranstalters in Bezug auf die Werke sowie die Unterlizenznehmer der Rechte an den Werken und alle anderen Einrichtungen, die die Werke auf der Grundlage der Handlungen des Veranstalters oder seiner Rechtsnachfolger nutzen;
  11. „RODO“ – Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG vom 27. April 2016. (Amtsblatt der EU.L Nr.119, S.1).

§ 2
Allgemeine Informationen

  1. Der Veranstalter schreibt diesen Wettbewerb aus, dessen Grundlage, einschließlich der Bedingungen für seine Organisation und Durchführung sowie der Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer, das vorliegende Reglement ist.
  2. Die Teilnahme am Wettbewerb ist gleichbedeutend mit der Annahme des Reglements und der Abgabe der in diesem Reglement genannten Angebote durch den Teilnehmer an den Veranstalter.
  3. Die Ankündigung des Wettbewerbs stellt ein öffentliches Versprechen im Sinne der Bestimmungen der Art. 919 – 921 des Gesetzes vom 23. April 1964 dar. – Zivilgesetzbuches (konsolidierter Text, Gesetzblatt 2020, Pos. 1740, in der jeweils gültigen Fassung), mit dem die in den Regeln angegebenen Angebote der Teilnehmer und die daraus resultierenden Verträge mit dem Veranstalter untrennbar verbunden sind.

§ 3
Teilnehmer und Teilnahme

  1. Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die:
    – ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben;
    – am Tag der Teilnahme am Gewinnspiel mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind;
    – registriert sind und ein Profil im Online Shop haben.
  2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht möglich für:
    – Angestellte des Veranstalters,
    – Personen, die dauerhaft mit dem Veranstalter auf einer anderen Basis als dem Arbeitsverhältnis zusammenarbeiten;
    – die engsten Familienangehörigen der Angestellten und Mitarbeiter des Veranstalters, d.h. Verwandte – in aufsteigender und absteigender Linie, Geschwister, Ehegatten, Eltern von Ehegatten und Personen, die in einem Adoptionsverhältnis zu ihnen stehen;
    – Personen, die an der Vorbereitung oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt waren, insbesondere Mitglieder des Wettbewerbsausschusses.
  3. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur mit einem einzigen, persönlichen und auf wahrheitsgemäßen Angaben beruhenden Profil im Online-Shop möglich. Es ist insbesondere nicht zulässig, mit mehreren Profilen im Online-Shop am Gewinnspiel teilzunehmen oder die Profile anderer zu nutzen.
  4. Erfüllt ein Teilnehmer die oben genannten Bedingungen nicht, kann er vom Veranstalter in jeder Phase des Gewinnspiels ausgeschlossen werden. Sollte ein solcher Teilnehmer zum Preisträger werden, ist der Veranstalter von der Verpflichtung zur Aushändigung des Preises befreit oder kann den Preis auf Kosten des Teilnehmers zurückfordern.
  5. Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, einen Teilnehmer auszuschließen und den Preis unter den im vorstehenden Absatz genannten Bedingungen einzufordern, wenn dieser Teilnehmer durch seine Teilnahme am Wettbewerb oder im Zusammenhang damit gegen das Gesetz oder die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstößt oder wenn dem Veranstalter Zweifel daran bekannt werden, dass Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen die eingereichten Meinungen Inhalte enthalten, die allgemein als vulgär oder beleidigend gelten, unzensierte Formulierungen oder Formulierungen, die gegen gesetzliche oder übliche Normen verstoßen oder die Gefühle anderer verletzen.
  6. Der Ausschluss von Teilnehmern vom Wettbewerb oder der Entzug eines Preises gemäß den vorstehenden Absätzen berührt nicht die Gültigkeit der bereits erteilten Lizenz an den Werken.

§ 4
Die Wettbewerbsaufgabe und ihre Teilnahme

  1. Die Aufgabe des Gewinnspiels besteht darin, ein Foto oder ein Video zu machen, während Sie Iboga King Produkte wie Pulver oder Adaptogene verwenden, und es auf Ihren sozialen Medien (Instagram, Facebook, TikTok) zusammen mit Ihrer Meinung über das oder die Iboga King Produkte zu veröffentlichen, indem Sie das IbogaKing Profil taggen und den Hashtag #IbogaKing hinzufügen.
  2. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch die gleichzeitige Erfüllung der folgenden Bedingungen:
    Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
    ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabe.
  3. Der Wettbewerb läuft vom 1. Februar 2024 bis zum Ende des 31. Mai 2024, wobei der Wettbewerb in diesem Rahmen in vier Ausgaben stattfinden wird:
    Ausgabe Februar 2024, die vom 29. Februar 2024 bis zum Ende des Tages 28. Februar 2024 dauert, bis zu welchem Maximum die fertige Aufgabe innerhalb dieser Ausgabe eingereicht werden kann.
    Ausgabe März 2024, die vom 31. März 2024 bis zum Ende des 31. März 2024 läuft, bis zu diesem Datum kann eine fertige Aufgabe im Rahmen dieser Ausgabe eingereicht werden;
    Ausgabe April 2024, die vom 30. April 2024 bis zum Ende des 30. April 2024 läuft; bis zu diesem Datum kann die fertige Aufgabe im Rahmen dieser Ausgabe eingereicht werden.
    Mai 2024, vom 31. Mai 2024 bis zum Ende des 31. Mai 2024, bis zu diesem Datum kann die fertige Aufgabe im Rahmen dieser Ausgabe eingereicht werden;
  4. Jeder Teilnehmer kann an jeder Ausgabe teilnehmen und mehr als einen Beitrag innerhalb einer einzelnen Ausgabe des Wettbewerbs einreichen. Allerdings kann ein Teilnehmer nur einen Preis innerhalb einer Ausgabe des Wettbewerbs erhalten.

§ 5
Abwicklung des Wettbewerbs und Regeln für die Preisvergabe

  1. Unter allen Teilnehmern jeder Ausgabe des Gewinnspiels werden 3 Gewinner dieser Ausgabe ausgewählt, die einen Preis in Form eines Geschenkgutscheins, der im Shop des Veranstalters eingelöst werden kann, im folgenden Wert erhalten:
    • 1 Platz – ein Geschenkgutschein im Wert von 100 Euro (in Worten: einhundert Euro), für den ersten Platz im Wettbewerb.
    • 2 Platz – ein Geschenkgutschein im Wert von 70 Euro (in Worten: siebzig Euro), für den zweiten Platz im Wettbewerb.
    • 3 Platz – ein Geschenkgutschein im Wert von 40 Euro (in Worten: vierzig Euro), für den dritten Platz im Wettbewerb.
  2. Über die Festlegung des Wettbewerbs und die Vergabe der Preise entscheidet der vom Veranstalter eingesetzte Wettbewerbsausschuss, der im Rahmen der gestellten Aufgaben die seiner Meinung nach interessantesten Meinungen auswählt. Der Wettbewerbsausschuss entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit, unabhängig vom Quorum.
  3. Die Abrechnung des Wettbewerbs und die Bekanntgabe der Ergebnisse jeder Ausgabe des Wettbewerbs erfolgt spätestens innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Ende der jeweiligen Ausgabe. Der Organisator informiert die Preisträger über die Ergebnisse des Wettbewerbs durch eine private Nachricht in den sozialen Medien, in denen der Preisträger das Siegerfoto oder -video veröffentlicht hat.
  4. Das Wettbewerbskomitee kann die Ergebnisse der Sitzung zusammen mit den Gründen für seine Entscheidungen in einen Bericht aufnehmen, der im Büro des Veranstalters eingesehen werden kann.
  5. Innerhalb von 5 Arbeitstagen, nachdem der Preisträger eine private Nachricht über ein soziales Medium mit Informationen über seinen Gewinn erhalten hat, übermittelt der Preisträger Informationen über seinen Vor- und Nachnamen, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse. Übermittelt der Preisträger die angegebenen Daten nicht fristgerecht, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, den Preis auszuhändigen, und kann einen anderen Preisträger benennen.
  6. Der Preis wird dem Gewinner innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Beendigung einer bestimmten Wettbewerbsrunde (§ 4, Punkt 3 der Teilnahmebedingungen) per E-Mail an die vom Gewinner angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
  7. Neben der Übersendung der in Absatz (5) genannten Informationen ist die Aushändigung des Preises auch davon abhängig, dass der Teilnehmer dem Veranstalter eine Lizenz an den Werken gemäß § 6 erteilt; steht ein Werk im Zusammenhang mit einer bestimmten Aufgabe, bedeutet die Verweigerung der Lizenz, dass der Veranstalter von der Verpflichtung zur Aushändigung des Preises befreit ist und einen anderen Gewinner bestimmen kann. Wird der Preis trotz der Verweigerung der Lizenzerteilung aus irgendeinem Grund ausgehändigt, kann der Veranstalter den Preis zurückverlangen, es sei denn, dass mit der konkreten Aufgabe kein Werk verbunden ist.
  8. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb stellt in jedem Fall eine Erklärung des Teilnehmers dar, dass die Durchführung der Aufgabe und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte oder Rechte zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, verletzen.
  9. Mit der Abwicklung des Wettbewerbs und der Bekanntgabe der Ergebnisse nimmt der Veranstalter auch die Angebote zum Abschluss einer Lizenz an, die von den in der Bekanntgabe als Gewinner genannten Teilnehmern abgegeben wurden.

§ 6
Urheberrecht

  1. Ist die Durchführung einer Aufgabe mit der Aufführung oder Nutzung eines Werkes (insbesondere dessen Veröffentlichung im Rahmen der Einreichung der Aufgabe) verbunden, so erwirbt der Veranstalter die Rechte an diesen Werken auf die in diesem Absatz vorgesehene Weise.
  2. Die Einreichung der Teilnahme an dem Wettbewerb stellt in jedem Fall ein Angebot des Teilnehmers an den Veranstalter zum Abschluss eines Lizenzvertrags über die Werke zu den folgenden Bedingungen dar:
    • Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Lizenzvertrages eine räumlich unbeschränkte Lizenz an den Werken in dem Umfang ein, der alle zum Zeitpunkt des Abschlusses des Lizenzvertrages bestehenden Verwertungsmöglichkeiten umfasst, insbesondere auch
    • im Rahmen der Aufzeichnung und Vervielfältigung von Werken – die Herstellung von Vervielfältigungsstücken von Werken durch jegliche Technik, einschließlich Druck, Reprographie, magnetische Aufzeichnung und digitale Technik,
    • im Rahmen des Handels mit dem Original oder den Vervielfältigungsstücken, auf denen das Werk fixiert wurde – Vermarktung, Verkauf, Schenkung und sonstige Verfügung, Verleih oder Vermietung von Vervielfältigungsstücken des Werkes,
    • im Rahmen der sonstigen Verbreitung des Werkes – öffentliche Aufführung, Ausstellung, Vorführung, Vervielfältigung sowie Sendung und Wiederausstrahlung sowie öffentliche Zugänglichmachung des Werkes in der Weise, dass jedermann zu einem von ihm gewählten Zeitpunkt und an einem von ihm gewählten Ort Zugang dazu hat, insbesondere auf beliebigen Websites;
    • Der Veranstalter verpflichtet sich jedoch nicht, die Werke auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen, einschließlich der Verbreitung oder der Bereitstellung der Werke;
    • Der Veranstalter kann weitere Lizenzen (Unterlizenzen) in vollem Umfang der Lizenz erteilen;
    • Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter die Erlaubnis, jede (auch künftige) Weiterentwicklung der Werke durch den Teilnehmer zu nutzen und zu verwerten;
    • Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Urheberpersönlichkeitsrechte an den Werken nicht gegenüber dem Veranstalter oder den autorisierten Einrichtungen geltend zu machen;
    • für die Dauer der Lizenz ermächtigt der Teilnehmer den Veranstalter und die Ermächtigten Personen, alle seine Urheberpersönlichkeitsrechte an den Werken auszuüben, insbesondere dürfen der Veranstalter oder die Ermächtigten Personen:
    • entscheiden, wie und wann sie die Werke nutzen, einschließlich der Bereitstellung der Werke,
    • Änderungen an den Werken vornehmen oder vornehmen lassen und die so geänderten Werke verbreiten,
    • die Werke ohne Angabe der Urheberschaft verbreiten – mit der Maßgabe, dass diese Befugnis den Berechtigten unter der Bedingung erteilt wird, dass der Veranstalter auch dem Berechtigten die entsprechende Zustimmung erteilt, es sei denn, der Berechtigte ist gleichzeitig Rechtsnachfolger des Veranstalters;
    • Der Teilnehmer erklärt, dass er alleiniger Inhaber der persönlichen und materiellen Urheberrechte an den Werken ist; für den Fall, dass eines der Werke mit einem Rechtsmangel (einschließlich der erteilten Lizenz) behaftet sein sollte, verpflichtet sich der Teilnehmer, den Veranstalter und die Berechtigten für die Dauer der Lizenz von jeglicher Verantwortung gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Werke freizustellen;
    • vorbehaltlich des Buchstaben g wird die Lizenz für einen festen Zeitraum von 10 Jahren ab Vertragsschluss und danach auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende des Kalenderjahres erteilt; die unter Buchstabe f genannte Zustimmung kann nicht früher als zum Zeitpunkt des Ablaufs der Lizenz widerrufen werden;
    • Die Lizenz ist unentgeltlich;
    • Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter in vollem Umfang, wenn er gegen eine der unter den Buchstaben e oder f genannten Verpflichtungen verstößt.


3. Das oben genannte Angebot ist für den Teilnehmer in jedem Fall bis zum 14. Tag nach dem Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse einer bestimmten Ausgabe des Wettbewerbs (§ 5 Absatz 3) verbindlich und gilt danach bis zum Widerruf durch den Teilnehmer und kann nicht nur auf die in § 5 Absatz 9 genannte Weise, sondern auch auf jede andere Weise angenommen werden, insbesondere durch Zustimmung zur Ausführung der Lizenz durch den Veranstalter.

§ 7
Beanstandungen

  1. Beschwerden oder Anmerkungen zur Durchführung oder Organisation des Wettbewerbs können von den Teilnehmern innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Bekanntgabe der letzten Gewinner einer bestimmten Ausgabe gemäß § 5.3 per E-Mail an die folgende Adresse geschickt werden: info@ibogaking.de mit dem Vermerk “ Kreativ mit Iboga King“. Die Beschwerde muss den Vor- und Nachnamen sowie die genaue Beschreibung und den Grund der Beschwerde enthalten.
  2. Alle von den Teilnehmern ordnungsgemäß eingereichten Beschwerden oder Anmerkungen werden vom Veranstalter innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Datum ihrer Einreichung geprüft.

§ 8
Persönliche Daten

  1. Der Verwalter der personenbezogenen Daten ist GLOBALIKA Ein Betrieb im KRD Repräsentanz/Post: Uhlbergstraße 21, 70794 Filderstadt, Hauptsitz Petersplatz 6 zu Lutherstadt Wittenberg, Königreich Deutschland, Aufsichtsbehörde: Königreich Deutschland, Firmenregister-ID: 712-G-4777-278. Sie können sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: info@ibogaking.de,
  2. Die Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
    • Durchführung des Gewinnspiels „Kreativ mit Iboga King“, einschließlich der Auslobung des Preises (auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) RODO)
    • Erfüllung einer dem Verwalter obliegenden rechtlichen Verpflichtung (auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) RODO);
    • zur Vermarktung eigener Produkte oder Dienstleistungen des Verwalters, einschließlich personalisierter Produkte oder Dienstleistungen (auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) RODO);
    • die Geltendmachung oder Wahrung von Ansprüchen (auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) RODO);
  3. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft über den Inhalt seiner Daten und das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung auf der Grundlage des berechtigten Interesses des Verwalters oder gegen die Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung, das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (wenn die Verarbeitung auf der Einwilligung beruht), die auf der Grundlage der Einwilligung vor deren Widerruf erfolgte, berührt wird;
  4. Jeder Teilnehmer hat das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der RODO verstößt
  5. Die Daten werden nicht mit automatisierten Mitteln verarbeitet.
  6. Personenbezogene Daten werden nicht an ein Drittland/eine internationale Organisation übermittelt.
  7. Die Quelle der personenbezogenen Daten ist die Information des Teilnehmers des Gewinnspiels.
  8. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, aber für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich.
  9. Folgende personenbezogene Daten der Teilnehmer werden im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels von den Teilnehmern erhoben: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Die Daten werden zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Übergabe des Gewinns verarbeitet.

Personenbezogene Daten werden für den Zeitraum verarbeitet, der zur Erfüllung des in Absatz 3 genannten Zwecks erforderlich ist, und zwar für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres.

§ 9
Schlussbestimmungen

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, unwesentliche Änderungen an den Regeln und Vorschriften vorzunehmen, wie z.B. Änderungen an der Art und Weise der Aufgabenstellung, Erhöhung der Anzahl der Preise, wobei er gleichzeitig sicherstellt, dass diese Änderungen die von den Teilnehmern bereits erworbenen Rechte nicht verletzen und die Bedingungen für die Teilnahme an dem Wettbewerb nicht verschlechtern werden. Informationen über die Änderungen werden auf www.ibogaking.de veröffentlicht.
  2. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für technische Probleme, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind und die die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb beeinträchtigen können.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen falscher oder unterlassener Angaben des Teilnehmers, insbesondere nicht für solche, die die Aushändigung des Preises verhindern.
  4. Das Gewinnspiel findet in Deutschland statt. Das auf das Gewinnspiel anwendbare Recht ist deutsches Recht.
  5. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Umtausch des Preises in Bargeld oder eine andere Art von Preis. Die Gewinner sind auch nicht berechtigt, sich bestimmte Eigenschaften des Preises vorzubehalten oder das Recht auf den Erhalt des Preises an Dritte zu übertragen.
  6. Alle Informationen über das Gewinnspiel, die in anderen Materialien, insbesondere in Geschäfts- und Werbematerialien, enthalten sind, dienen lediglich der Orientierung.
  7. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ist das für den Sitz des Veranstalters zuständige Gericht zuständig.
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